Hinweise zur gemeinsamen Verantwortlichkeit
Was ist „gemeinsame Verantwortlichkeit“?
Soweit mehrere Verantwortliche gemeinsam im Rahmen eines Projekts personenbezogene Daten betroffener Personen verarbeiten, spricht man von „gemeinsamer Verantwortlichkeit“.
Was ist bei uns der Grund für die gemeinsame Verantwortlichkeit?
Unser Internetauftritt stellt eine Plattform dar, auf der verschiedene RWS-Partner eine Möglichkeit haben, sich und ihre Leistungen zu präsentieren. Hierzu stellen wir Webspace zur Verfügung gemäß unseren Vertragsvereinbarungen auf und richten die jeweiligen Seiten für die RWS-Partner ein. Im Rahmen der inhaltlichen Gestaltung der jeweiligen Webseiten arbeiten wir mit den RWS-Partnern eng zusammen. Dies betrifft auch die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten im Wege einer online gestützten Kommunikation. Wir haben gemeinsam die Reihenfolge der Verarbeitung dieser Daten in den einzelnen Prozess- und Verarbeitungsabschnitten festgelegt. Sie sind daher innerhalb der nachfolgend beschriebenen Prozess- und Verarbeitungsabschnitte gemäß Art. 26 DS-GVO gemeinsam für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich.
Für welche Prozess- und Verarbeitungsabschnitte besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit?
Die RWS Vermögensplanung AG stellt die technischen Voraussetzungen zur Verfügung, um RWS-Partnern zu ermöglichen, ihre Leistungen zu präsentieren und Besuchern der Seite zu ermöglichen, nach Vertragspartnern zu suchen. Die Redaktion der Inhalte erfolgt eigenverantwortlich durch die RWS-Partner. Darüber hinaus kann eine Leistung eines RWS-Partners auch mit einem externen onlinegestützten Kommunikationstool verknüpft werden.
Was haben die gemeinsam Verantwortlichen vereinbart?
Im Rahmen der gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit haben die RWS Vermögensplanung AG und jeder RWS-Partner vereinbart, wer welche Pflichten nach der jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmung erfüllt. Dies betrifft insbesondere die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Personen und die Erfüllung der Informationspflichten gemäß den Artikeln 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung.
Diese Vereinbarung ist notwendig, da im Rahmen der Zusammenarbeit der RWS Vermögensplanung AG mit den RWS-Partnern, deren Webseitenpräsenz und der onlinegestützten Kommunikation personenbezogene Daten in unterschiedlichen Prozessabschnitten und Systemen verarbeitet werden, die entweder von der RWS Vermögensplanung AG oder von dem jeweiligen RWS-Partner betrieben werden.
Im Wesentlichen gibt es drei Prozess- bzw. Verarbeitungsabschnitte. Zu einem die Bereitstellung der Plattform und zum anderen die Präsentation eines RWS-Partners sowie die onlinegestützte Kommunikation auf weiteren Systemen.
Die RWS Vermögensplanung AG und ihre RWS-Partner haben jeweils vereinbart, dass die Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen und der gesetzlichen Pflichten der Verantwortlichen stets je nach der jeweiligen Verantwortlichkeit und Zuständigkeit erfolgt.
Was bedeutet das für die Betroffene?
Auch wenn eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht, erfüllen die RWS Vermögensplanung AG und ihre RWS-Partner die datenschutzrechtlichen Pflichten entsprechend ihren jeweiligen Zuständigkeiten für die einzelnen Prozessabschnitte wie folgt:
- Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit ist die RWS Vermögensplanung AG für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der zur Verfügungstellung der Plattform für die Präsentation der RWS-Partner sowie für die Bereitstellung von Tools zur Online-Kommunikation mit Kunden zuständig und die RWS-Partner für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen ihrer Leistungen.
- Die RWS Vermögensplanung AG und ihre RWS-Partner machen den betroffenen Personen die gemäß Art. 13 und 14 DS- erforderlichen Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache unentgeltlich zugänglich. Hierbei lässt jede Partei der anderen Partei sämtliche dafür notwendigen Informationen aus ihrem Wirkbereich zukommen.
- Die RWS Vermögensplanung AG und ihre RWS-Partner informieren sich unverzüglich gegenseitig über von betroffenen Personen geltend gemachte Rechtspositionen. Die RWS Vermögensplanung AG und ihre RWS-Partner stellen einander sämtliche für die Beantwortung von Auskunftsersuchen notwendigen Informationen zur Verfügung. Für die betroffenen Personen empfiehlt es sich jedoch, ihre Rechte jeweils bei dem Verantwortlichen geltend zu machen, bei dem die Inhalte der Anfrage enger mit seinem Wirkungsbereich zusammenhängen. Das bedeutet, dass Rechte, die mit der Bereitstellung der Internetpräsenz und Kommunikationstools zusammenhängen bei RWS Vermögensplanung AG und Rechte, die mit der Präsentation und Durchführung der Leistungen zusammenhängen, bei den jeweiligen RWS-Partnern geltend gemacht werden.
Ungeachtet dessen können Betroffene ihre Datenschutzrechte sowohl bei der bei RWS Vermögensplanung AG als auch bei den RWS-Partnern geltend machen. Betroffene erhalten die Auskunft grundsätzlich von der Stelle, bei der Rechte geltend gemacht wurden.
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen zu Ihren Rechten als betroffene Person entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.
Stand: Juni 2021