Rendite • Wachstum • Sicherheit

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz sorgt dafür, dass die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen gesteigert wird. Die Änderungen betreffen sowohl das Arbeitsrecht wie auch das Steuer- und Sozialversicherungsrecht der betrieblichen Altersvorsorge. Wir haben für Sie ein Video bereitgestellt, damit Sie sich einen Überblick über die Veränderungen und Möglichkeiten im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge machen können. In diesem werden allen wichtigen Neuerungen für Sie zusammengefasst. Sollten noch Fragen offen bleiben, zögern Sie nicht uns oder Ihren RWS-Berater anzusprechen.

Baufinanzierung

Baufinanzierung, was wichtig ist:

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Die Basisrente

Die Basisrente – Altersvorsorge und „Steuersparkonto“ in einem.

Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile der Basisrente und sichern Sie sich gleichzeitig  optimal ab.

Die Basisrente (oder auch „Rürup-Rente“) ist eine zusätzliche Möglichkeit der privaten Altersvorsorge. Bei der Basisrente schließen Sie einen Vorsorgevertrag ab und erhalten lebenslang eine zusätzliche monatliche Rente (Leibrente).

Der Clou daran: Die Basisrente gilt zwar als private Altersvorsorge, wird aber dennoch vom Staat steuerlich gefördert!

Förderungsberechtigt ist generell jede Person, die einkommensteuerpflichtig ist und ihren Wohnsitz in Deutschland hat. Entwickelt wurde die Basisrente ursprünglich für Selbstständige und FreiberuflerInnen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Doch auch Festangestellte können von der Basisrente profitieren.

Dies gilt insbesondere für:

  • Arbeitnehmer/innen (ledig) ab 25.000 EUR p.a.
  • Arbeitnehmer/innen (verheiratet) ab 35.000 EUR p.a.
  • Freiberufler/innen im Versorgungswerk
  • In der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtige Selbstständige

Mit der Basisrente schließen Sie mögliche Versorgungslücken im Alter. Über Zusatzbausteine werden aber auch weitere folgenschwere Risiken abgesichert, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung inkludiert sind. Zusätzlich nutzen Sie als Versicherte/r  Steuervorteile. Kurzum: Altersvorsorge und „Steuersparkonto“ in einem.

Die Basisrente kann in verschiedenen Varianten abgeschlossen werden:

  • als Basisrente mit und ohne Hinterbliebenenschutz
    Werden keine Zusatzvereinbarungen zur Absicherung von Hinterbliebenen wie dem oder der Ehe-/ LebenspartnerIn oder Kindern getroffen, wird an Ihre Familie bei Tod des Versicherten keine Leistung ausgezahlt.
    Als Zusatzbaustein ist der Einschluss einer Hinterbliebenenrente jedoch möglich.
  • als fondsgebundene Basisrente
    Dabei werden die eingezahlten Beiträge in Investmentfonds investiert.
    Die Höhe der späteren Rente hängt von der Wertentwicklung der Fonds ab und wird erst zum Rentenbeginn festgelegt. Bei umsichtiger Streuung Ihres Kapitals, können Sie  somit ein sicheres Vermögen fürs Alter aufbauen.

Hinweis: Sie können bei der fondsgebundenen Basisrente auch eine Garantieleistung vereinbaren. Dabei wird ein Teil des Beitrags dafür verwendet, dass Ihnen bei Ihrem Rentenbeginn in jedem Fall die bis dahin eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.

Die Basisrente – Wer clever kombiniert, ist bestens abgesichert.

Die Basisrente ist mit verschiedenen Zusatzbausteinen zur Absicherung folgenschwerer Lebensrisiken kombinierbar. Hierzu zählen in erster Linie

  • die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
  • die Hinterbliebenenrente

Gut zu wissen
Die Übergangsregelung bis 2025

Erst ab dem Jahr 2025 sind 100% der eingezahlten Beiträge zur Basisrente steuerlich abzugsfähig. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung, die einen kontinuierlichen Anstieg der steuerlichen Abzugsmöglichkeit vorsieht:

Versteuerung der Basisrente in der Rentenphase

Die Basisrente unterliegt derselben steuerlichen Behandlung wie die gesetzliche Rente. Das bedeutet, dass nur der Teil der Rente versteuert wird, der über den jeweils gültigen steuerfreien Anteil hinausgeht. Die volle Besteuerung gilt ab dem Jahr 2040.

! Eingezahlte Beiträge sind bei Arbeitslosigkeit geschützt

Die eingezahlten Beiträge zur Basisrente sind auch im Falle von Arbeitslosigkeit geschützt: Weder die Agentur für Arbeit noch das Sozialamt oder eventuelle Gläubiger haben Zugriff darauf.

Wie das funktionieren kann? Schauen Sie sich unseren kurzen Erklärfilm dazu an und nehmen Sie Kontakt mit uns auf.[/vc_column_text][vc_column_text]Und für Selbstständige ist die Basisrente die einzige Möglichkeit staatliche Förderung für die eigene Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen.

Wie das funktionieren kann?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf